Die Anwaltskanzlei ist in der Lage, die Interessen unserer Mandanten, ob nun Einzelpersonen oder Unternehmen, in jedem gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren zu vertreten. So bieten wir unserer Mandantschaft einerseits Unterstützung bei der außergerichtlichen Streitbelegung an und vertreten andererseits unsere Mandanten bei Gerichtsverfahren in allen Instanzen. Unsere Dienstleistungen auf dem Gebiet des Prozessrechts umfassen verschiedene Gerichtsbarkeiten:
-Gerichte
-Zivilprozessrecht: Miet- und Erbrechtsstreitigkeiten, Klagen bei der Verletzung des Persönlichkeitsrechts, Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen, Haftungsklagen gegen Geschäftsführer, Vorstands- und Verwaltungsratmitglieder, Geltendmachung von Zahlungsansprüchen u.a.
-Strafprozessrecht: Tätigwerden bei Wirtschaftsdelikten wie Betrug, Insolvenzverschleppung, veruntreuende Unterschlagung, Gläubigerbenachteiligung, Vollstreckungsvereitelung.
-Verwaltungsgerichtsbarkeit: Rechtsbehelfe bei jeder Art belastenden Verwaltungshandelns, Rechtsmittel in Verwaltungsstreitigkeiten von Einzelpersonen oder Unternehmen auf dem Gebiet des Arbeits-, Steuer- und Ausländerrechts.
-Insolvenzverfahren: Unternehmen oder Privatpersonen.
-Schiedsgerichtsbarkeit
Unsere Kanzlei engagiert sich zudem in großem Maße national als auch international im außergerichtlichen Konfliktmanagement. So sind wir stets bemüht, außergerichtliche Vergleichsverhandlungen zum Erfolg zu führen oder den Konflikt in einem Schieds- oder Mediationsverfahren zu lösen.
In Zusammenarbeit mit unserer Bank- und Finanzrechtsabteilung hat sich Dr.Soler, v.Hohenlohe, Engel im Laufe der Zeit einen großen Erfahrungsschatz bei der Geltendmachung und Eintreibung von Kreditforderungen ausländischer Finanzunternehmen angeeignet. Unsere Erfahrungen umfassen zum einen die gerichtliche Vollstreckung von Kreditsicherheiten hier in Spanien sowie zum anderen die beharrliche außergerichtliche Geltendmachung und Durchsetzung von ausstehenden Kreditschulden.