Zur Eintragung im Grundbuchamt ist die Beurkundung des Kaufvertrages mittels eines spanischen Notars eine unerlässliche Voraussetzung.
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Fr. Schlei: +34 696 136 231 oder direkte Durchwahl: +34 937 934 893 oder auch per Mail an: a.schlei-dr.soler-hohenlohe@kanzlei-spanien.es oder aschlei@bsp-abogados.com
DR. SOLER, v. HOHENLOHE, ENGEL
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