In vielen Fällen, übt der Geschäftsführer einer spanischen Tochtergesellschaft dieses Amt mit der Funktion als Mitglied des Verwaltungsrates. Zur Durchführung der Entlassung muss auch eine Abberufung erfolgen. Dies ist auch mit einer Hauptversammlung verbunden, was zu Probleme zur Fortführung des Unternehmens führen kann.
DR. SOLER, v. HOHENLOHE, ENGEL
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