Erbangelegenheiten in Spanien: Wichtig

 

Wir wiederholen nochmals: Kein Verkauf ist möglich, wenn die Immobilie nicht vorher auf den neuen Eigentümer (Erbe) eingetragen war. Gleichfalls ist die Erlangung einer Steuernummer - N.I.E. eine unabdingbare Voraussetzung zur Beurkundung vor Notar und Eintragung im Grundbuch. 

Für weitere Informationen:

Fr.  Schlei, Handy: +34-696 136 231 oder  direkte Durchwahl: +34 937 934 893 oder auch per Mail an: a.schlei-dr.soler-hohenlohe@kanzlei-spanien.es oder  aschlei@bsp-abogados.com

 

DR. SOLER, v. HOHENLOHE, ENGEL

Abogados, Economistas y Auditores

Mail: dr.soler-hohenlohe@kanzlei-spanien.es (Vertraulich)

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