Anwaltskanzlei

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ÄLTESTE DEUTSCH-SPANISCHE KANZLEI

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THE BOTTOM LINE: "ANYTHING THAT INCREASES TRANSPARENCY IN THE BOARDROOM IS A POSITIVE STEP" JACINTO SOLER PADRÓ, Corporate governance specialist on Spain's new rules requiring directors to disclose business dealings

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STARKE DEZENTRALISIERUNG DES SPANISCHEN STAATES NOCH ZU VERTIEFEN" JACINTO SOLER PADRÓ

WORLD JURIST ASSOCIATION. WORLDWIDE

BLOG Dr. Soler Padró

Willkommen bei DR. SOLER, v. HOHENLOHE, ENGEL. Älteste deutsch-spanische Kanzlei

DR. SOLER, v. HOHENLOHE, ENGEL ist eine der renommiertesten Rechtsanwaltskanzleien in Spanien. Unsere deutsch-spanische Kanzlei mit Sitz in Barcelona und Madrid ist ein Zusammenschluss von angesehenen deutsch-spanisch sprechenden Rechtsanwälten, und Wirtschaftsprüfern die internationale Mandantschaft unter anderem im spanischen Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Bankenrecht, Immobilienrecht, Strafrecht, Erbschaften in Spanien betreuten. Unter der Mandantschaft der Kanzlei befinden sich führende Konzerne der deutschen Industrie, bekannte Familien und Banken.

Unser Senior Partner und Mitgründer Dr.J. Soler ist der amtierende Vorsitzende der World Jurist Association in Spanien und übernimmt somit das Amt des vorherigen Vorsitzenden  Antonio Garrigues. Außerdem war Dr. Soler viele Jahre lang Mitglied des Vorstands/Kuratorium der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Weitere Mitgründer waren Peter Engel, Lionel und M.v. Hohenlohe.

DR. SOLER, v. HOHENLOHE, ENGEL hat sich im Laufe des Bestehens der Kanzlei durch eine Vielzahl von Gerichtsverfahren, die unter großer Medienpräsenz und öffentlicher Anteilnahme durchgeführt wurden, einen außerordentlichen Ruf verschafft.

Wir beschreiben unsere Anwaltskanzlei als eine 'Boutique', wo Sie mit einer hervorragenden rechtlichen Betreuung rechnen können. Zudem sind wir für zahlreiche deutsche Firmen eine Anlaufstelle in Spanien, die sich wie in ihrem Heimatland behandelt fühlen. Unsere Rechtsanwälte sprechen fließend deutsch und wir zählen zahlreiche deutsche Mitarbeiter.

LETZTE NACHRICHT

Hypotheken in Spanien. Immobilienerwerb mit einer simultanen Auszahlung des Darlehens.

Zur Erleichterung des Erwerbs einer Immobilie versuchen spanische Banken, die Übertragung der Immobilie, Gewährung der Hypothek und Auszahlung des Kredits zeitgleich auszuführen.

Damit braucht der Käufer den gesamten Betrag nicht aus eigenen Mitteln zu verwenden und der Verkäufer kann die volle Kaufsumme mit der Übertragung empfangen.

Wie kann dies in der Tat erfolgen? Zunächst wird die notarielle Beurkundung zustandekommen. Käufer und Verkäufer unterschreiben den Kaufvertrag. Mit einer nachfolgenden Protokollnummer wird die Hypothek dann auch beurkundet. Der Bankbevollmächtigte übergibt den Darlehensbetrag, in Anwesenheit des Notars, dem Verkäufer.

Deutsche Anleger nutzen dieses Vorgehen mit spanischen Banken, das einige Vorteile mit sich bringt. Vor allem weil es die Verhandlungen zwischen Käufer und Verkäufer zur Zahlung des vollständigen Kaufbetrages wesentlich vereinfacht. Für die Bank bleibt die Hypothek als Sicherheit eines Kredites und dessen Eintragung im Grundbuchamt  gewährleistet.

 

Für nähere Informationen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Fr. Schlei, Tel. 0034-937934893 oder 0034-696136231 oder per Mail an  a.schlei-dr.soler-hohenlohe@kanzlei-spanien.es oder aschlei@bsp-abogados.com ).